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Markenrecht

Eine starke Marke ist das Aushängeschild eines Unternehmens. Die Marke steigert den Wiedererkennungswert eines Produktes oder einer Dienstleistung. Sie beeinflusst die Kaufentscheidung des Verbrauchers, dient als Orientierungshilfe und hebt das Unternehmen vom Wettbewerb ab.

Eine Marke hat einen starken Einfluss auf die Wahrnehmung des Verbrauchers. Ein Produkt oder eine Dienstleistung, welche mit der jeweiligen Marke oder dem Firmennamen in Verbindung tritt, schafft eine Herkunftsidentität.

Ohne eine Anmeldung ist die Marke in der Praxis schutzlos. Bringt ein Wettbewerber ein gleichartiges Produkt mit dem demselben Markenzeichen auf den Markt, ist es meist nicht möglich, die Benutzung des Zeichens zu unterbinden.

Im schlimmsten Fall lässt der Nachahmer das benutzte Zeichen selbst als Marke eintragen und kann Ihnen so sogar die weitere Verwendung verbieten.

Was kann als Marke eingetragen werden?

Sowohl Waren, wie beispielsweise Werkzeuge, Textilien oder Lebensmittel, als auch Dienstleistungen, wie beispielsweise Unternehmensberatung, Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder auch die Organisation von Veranstaltungen, lassen sich mit einer Marke schützen.

Im Rahmen der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen können unter anderem Wortmarken (z.B. „Persil“), Bildmarken (z.B. „Mercedesstern“) oder kombinierte Wort-Bild-Marken (z.B. „PUMA“) als Marken eingetragen werden. Doch auch dreidimensionale Gestaltungen, Klänge oder Farben können unter bestimmten Voraussetzungen als Marke geschützt werden.

Was kann nicht als Marke eingetragen werden?

Von der Eintragung ausgeschlossen sind Angaben, die die Eigenschaft des Produktes oder der Dienstleistung unmittelbar beschreiben. Beispielsweise ist die Kennzeichnung „Diesel“ für Treibstoffe ausgeschlossen. Eine Marke „Diesel“ für Kleidung ist aber durchaus möglich.

Zudem sind auch werbewirksame Begriffe wie „super“ oder „mega“ nicht schutzfähig.

Ist eine Recherche vor der Anmeldung sinnvoll?

Grundsätzlich empfehlen wir eine Recherche nach bereits vorhandenen Markenrechten bevor Sie Ihr gewünschtes Zeichen anmelden. Dazu recherchieren wir für Sie nach identischen oder markenrechtlich ähnlichen Zeichen. Die Recherche ist schnell durchgeführt, kostengünstig und hilft, spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Wie erfolgt die Eintragung einer Marke?

Um eine Marke eintragen zu lassen, muss sie angemeldet und geprüft werden.

Dies geschieht für deutsche Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke geschützt werden soll, sind in einem sogenannten Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aufzulisten. Dazu sind alle existenten Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen (Nizza-Klassifikation) unterteilt. Die Erstellung des aufwendigen Verzeichnisses übernehmen wir gerne für Sie!

Nachdem das Amt eine sachliche Prüfung vorgenommen hat, wird die Anmeldung im Markenblatt veröffentlicht. Dritte können, sofern sie über eine identische oder ähnliche etablierte Marke verfügen, innerhalb von 3 Monaten Widerspruch einlegen – jedoch nur unter der Voraussetzung, dass auch die beiderseitigen Waren bzw. Dienstleistungen identisch oder ähnlich sind.

Wo kann ein Markenschutz erlangt werden?

Sie bieten Ihre Waren und Dienstleistungen nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa oder weiteren Ländern an?

Markenschutz im Ausland kann entweder über einzelne, nationale Markenanmeldungen in den betreffenden Ländern oder über bestehende internationale Übereinkommen erzielt werden.

So haben Sie die Möglichkeit, über die „Unionsmarke“ einen Markenschutz in der Europäischen Union zu erlangen. Es ist auch möglich, eine „Internationale Marke“ anzumelden. Diese basiert auf dem Madrider Markenabkommen, welches eine Vielzahl von Ländern abdeckt. Voraussetzung für eine internationale Markenregistrierung ist die Anmeldung einer sogenannten Basismarke. Diese kann beispielsweise eine deutsche oder auch eine Unionsmarke sein.

Wie lange kann eine Marke geschützt werden?

Die Markeneintragung erfolgt für 10 Jahre und kann unbegrenzt, jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden. Bei der Verlängerung fallen Verlängerungsgebühren an.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten einer in- oder ausländischen Markenanmeldung finden Sie hier.

Weitere Informationen:

DPMA
https://www.dpma.de/

Schutzrechte im Überblick
https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/broschueren/index.html

Markenrecherche
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/uebersicht

Markengesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/

Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)
https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/home

Was kann als Europäische Marke eingetragen werden?
https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/what-can-be-an-eu-trade-mark

European Union Intellectual Property Network
https://www.tmdn.org/#/

World Intellectual Property Organization
https://www.wipo.int/portal/en/index.html