Patent anmelden.
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Erfindung verwerten.
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Patent

Patente schützen technische Erfindungen. Alleine in Deutschland werden jedes Jahr zehntausende Patentanmeldungen eingereicht – in Europa jährlich über 170.000. Ein Patent dient zum Schutz vor Nachahmungen und damit zur Sicherung des Vorsprungs im Markt.

Das Patent als Schutzrecht ist bekannt und angesehen. Es ist ein gutes Verkaufsargument. Zu Recht: Eine beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt eingereichte Anmeldung wird durch Spezialisten beurteilt und mit dem bekannten Stand der Technik verglichen. Damit wird sichergestellt, dass nur Erfindungen zu einem Patent führen, die die Voraussetzungen erfüllen. Das Patent ist ein geprüftes Schutzrecht.

Was ist patentfähig?

Wichtigste Voraussetzung für ein Patent ist die Technizität. Technische Gegenstände oder technische Verfahren können zum Patent angemeldet werden. Das technische Gebiet spielt dabei keine Rolle. Ob ein rein mechanisches Werkzeug, eine Maschine oder auch nur ein kleines Bauteil, eine chemische Zusammensetzung, ein Arzneiwirkstoff, ein Haushaltsgegenstand – auch ein Verfahren zur Herstellung dieser Gegenstände kann Bestandteil eines Patents sein.

Was ist nicht patentfähig?

Entdeckungen sind keine Erfindungen, sie können nicht zum Patent angemeldet werden. Ebenso verhält es sich in Deutschland und Europa mit Geschäftsideen, Spielregeln und Software als solche. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Produkt die Anforderungen erfüllt, rufen Sie uns an! Ihre Frage lässt sich in einem persönlichen Gespräch auf dem schnellsten Wege klären.

Was sind die Voraussetzungen für ein Patent?

Das Patentrecht stellt drei Forderungen an die Erfindung. Sie muss neu sein, Erfindungshöhe aufweisen und gewerblich anwendbar sein.

Für die Praxis gilt daher als erste Regel: Die Erfindung erst anmelden, dann veröffentlichen!

Die Vorstellung eines Produktes auf einer Fachmesse, in einem Video oder einer Fachzeitschrift kann ansonsten der geforderten Neuheit im rechtlichen Sinne entgegenstehen.

Die zweite Anforderung an die Erfindung ist, dass sie eine erfinderische Tätigkeit aufweisen muss. Dies bedeutet, dass die entwickelte Lösung für den Fachmann nicht unmittelbar auf der Hand liegt.

Wo erfolgt die Anmeldung eines Patents?

Erfindungen werden bei den Patentämtern als Antrag auf Erteilung eines Patents eingereicht.

In Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Für den Schutz in europäischen Ländern steht das Europäische Patentamt (EPA) zur Verfügung. Internationale Anmeldungen werden unmittelbar bei den Patentämtern einzelner Länder, z.B. USA, China oder Indien, eingereicht. Alternativ steht ein internationales Anmeldeverfahren nach PCT zur Verfügung, bei welchem wir für Sie die Anmeldung bei der WIPO/OMPI hinterlegen. Bei Ihrer Entscheidung, wo Sie ein Patent anmelden, beraten wir Sie gern.

Ausweitung Ihres Patentschutzes

Selbst kleine und mittlere Unternehmen sind heutzutage über die Landesgrenzen hinaus tätig. Die Ausweitung eines Produktmarktes im Ausland gelingt jedoch häufig nur dann, wenn dortige Wettbewerber die neue Produktidee nicht einfach übernehmen können. Mit einem Patent in Deutschland kann man nur gegen die unbefugte Benutzung in Deutschland vorgehen. Es ist daher sinnvoll, rechtzeitig über die Anmeldung im Ausland nachzudenken.

Hier bieten sich für den Patentanmelder verschiedene Möglichkeiten, in Abhängigkeit von den geplanten Märkten. Beispielsweise kann eine Firma gezielt in einzelne Länder vorstoßen, in dem Sie dort nationale Patente anmeldet.

So kann man ergänzend zu einem Patent in Deutschland ein Patent in den USA, China und Indien anmelden.

Wird Schutz in mehreren europäischen Ländern gewünscht, bietet sich die europäische Patentanmeldung an, die in deutscher, englischer oder französischer Sprache beim Europäischen Patentamt (EPA) in München eingereicht werden kann. Die Schutzrechtsanmeldung wird zunächst beim Europäischen Patentamt zentral geprüft und zentral erteilt. Erst nach der Patenterteilung entstehen in den einzelnen Ländern nationale Patente. So wird das Anmeldeverfahren deutlich vereinfacht.

Eine ähnliche Vorgehensweise bietet der Weg einer internationalen Anmeldung über den „Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens“ (PCT). Ein zentrales Anmeldeverfahren und eine erste zentrale Recherche bieten eine Basis für die Erteilung eines oder mehrerer Patente in über 150 Vertragsstaaten weltweit.

Wann muss ich mich entscheiden?

Nicht alle Entscheidungen müssen gleichzeitig gefällt werden. Grundsätzlich gilt: Wer in einem Land bereits ein Patent angemeldet hat, hat genau 12 Monate ab den Anmeldedatum – das sogenannte Prioritätsjahr – Zeit, zu entscheiden, in welchen weiteren Ländern er Antrag auf Erteilung eines Patents stellen möchte.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Eine Patentanmeldung umfasst grundsätzlich sogenannte Patentansprüche, die in knapper und präziser Form beschreiben, was unter Schutz gestellt werden soll und eine ausführliche technische Beschreibung Ihrer Erfindung. Diese arbeiten wir für Sie aus. Nach Ihrer Zustimmung reichen wir für Sie die Unterlagen beim entsprechenden Amt ein. In der Regel werden technische Zeichnungen beigefügt.

Die fachkundige Ausarbeitung durch einen Patentanwalt hat viele Vorteile. Der Patentanwalt hat einerseits eine fundierte, naturwissenschaftliche Ausbildung, die es ihm ermöglicht, Ihre Erfindung zu verstehen und zu beschreiben, andererseits kennt er auch die formalen und juristischen Anforderungen, die an eine Patentanmeldung gestellt werden. So kann er die Anmeldeunterlagen nach den erforderlichen Bestimmungen sorgfältig ausarbeiten und die bestmögliche Grundlage für eine Prüfung durch das zuständige Patentamt schaffen.

Was passiert mit der Anmeldung?

Nach erfolgter Anmeldung wird von dem jeweiligen Patentamt geprüft, ob die Erfindung „patentwürdig“ ist. Diese Prüfung ist kostenpflichtig. Erst nach dem erfolgten Prüfungsverfahren steht fest, ob und in welchem Umfang ein Patent erteilt wird. Wir Patentanwälte unterstützen Sie in diesem Prozess. Sind wir als Vertreter bestellt, führen wir für Sie das Prüfungsverfahren vor dem Amt durch, um für Sie und Ihr Produkt den bestmöglichen Schutz zu erlangen.

Wie lange schützt ein Patent?

Ab dem Tag der Anmeldung besitzt das Patent eine Schutzdauer von maximal 20 Jahren. Um den Schutz aufrecht zu erhalten, ist ab dem dritten Jahr eine jährliche Verlängerungsgebühr an das Patentamt zu entrichten.

Was kostet ein Patent?

Die Kosten einer Patentanmeldung finden Sie hier.

Weitere Informationen:

DPMA
https://www.dpma.de/

Schutzrechte im Überblick
https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/broschueren/index.html

Patentinformationszentren in Deutschland
https://www.piznet.de/de/

Patentrecherche
https://depatisnet.dpma.de

Bundespatentgericht
https://www.bundespatentgericht.de/DE/Home/home_node.html

Europäisches Patentamt
https://www.epo.org/

Leitfaden zum Europäischen Patent
https://www.epo.org/applying/european/Guide-for-applicants_de.html